Die AGB der Held Lachgasgeräte GmbH

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Held Lachgasgeräte GmbH für Kaufleute / Unternehmer

1. VERKAUFSBEDINGUNGEN

1.1. Für alle Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mündliche Nebenabreden sind nur bei einer schriftlichen Bestätigung unsererseits wirksam.

1.2. Durch ihre Bestellung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

2. ANGEBOTSUNTERLAGEN

2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte Bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. PREISE und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Mit Erscheinen der neuen Preisliste werden alle anderen Preise ungültig. Es gelten ausschließlich die Preise der am Tag der Bestellung aktuellen Einkaufpreisliste zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

3.3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.4. Versandkosten werden zusätzlich berechnet.

3.5. Im Falle einer Annahmeverweigerung berechnen wir dem Besteller alle uns entstandenen Kosten und Nebengebühren.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Lieferung an Sie erfolgt auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

4.2. Die gelieferte Ware kann produktionsbedingt in Farbe, Beschaffenheit, Gewicht, Abmessungen, Gestaltung und sonstigen Merkmalen Abweichungen aufweisen.

4.3. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

4.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.5 Transport - und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

4.6. Transportschäden müssen sofort gemeldet werden. Von außen sichtbare Transportschäden müssen dem Transportunternehmen unverzüglich angezeigt werden. Daher muss der Käufer zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von der Postanstalt, Spedition oder Bahn angegebenen Fristen, für deren Überwachung er selbst verantwortlich ist, bei diesen Stellen den Schadensfall melden. Es wird kein Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen geleistet. Dies gilt nicht, sofern wir den Schaden schuldhaft verursacht haben.

4.7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. Teillieferungen gelten als selbständige Lieferung. Sollten die von Ihnen bestellten Artikel nicht lagernd sein, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Liefertermin.

4.8. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Verzögert sich der vereinbarte Lieferzeitpunkt trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes durch verspätete Belieferung durch den Zulieferer verlängert sich der Liefertermin um den Verzögerungszeitraum. Gleiches gilt wenn sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung einer Lieferung ist der Besteller erst berechtigt wenn wir innerhalb von 12 Wochen nicht lieferfähig sind und der Kunde uns den Rücktritt schriftlich mitteilt. Liefertermine und Auskünfte die erteilt werden sind unverbindlich.

5. GEWÄHRLEISTUNG

5.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner geschuldeten Untersuchung- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2. Für gelieferte Ware übernehmen wir Gewährleistung nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch, Nichtbeachtung der Pflegehinweise oder nachlässiger Behandlung.

5.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung, Nachbesserung oder zu Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5.5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5.6. Gewährleistungsrechte verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung. Der Verkauf von gebrauchten Sachen an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

5.7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

5.8. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei groben Verschulden.

6. UMTAUSCHRECHT/RÜCKSENDUNGEN

6.1. Gewerbliche Kunden sind vom Fernabsatzgesetz ausgeschlossen.

6.2 Für Rücksendungen die auf Grund von fehlerhafter Ware notwendig sind übernehmen wir die Kosten de Rücktransportes und der Ersatzlieferung.

7. EIGENTUMSVORBEHALTSICHERUNG

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhaften des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zunehmen. In der Rücknahme der Kaufssache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten -anzurechnen.

7.2. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache in ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir werden von unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

7.3. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wird das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu anderen verarbeitenden Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

7.5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt , zu erwerben wird das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7.6. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen eine Dritten erwachsen.

7.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt uns.

8. HAFTUNG

8.1. Beachten Sie, dass unsere Angebote freibleibend sind und wir daher auch für Druckfehler keine Haftung übernehmen können. Technische Änderungen, Verbesserungen und Irrtum vorbehalten.

8.2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist.

8.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und bei groben Verschulden.

9. DATENSPEICHERUNG

9.1. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Daten in unserer EDV-Anlage speichern und verarbeiten werden, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.

10. GERICHTSSTAND

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Rosenheim, September 2011

Held Lachgasgeräte GmbH, Rosenheim, ist eingetragen beim Amtsgericht Traunstein, HRB 21160 GF: Andreas Held, Thomas Held